Warum im FNL Mitglied werden?
Wenn du Kommunikation und Wissensaustausch unter Gleichgesinnten schätzt und das vielfältige Angebot der Fort- & Weiterbildung des FNL in Anspruch nehmen willst, dir der Erhalt unserer wunderbaren Natur- & Pflanzenwelt am Herzen liegt und du immer wieder Neues über „altes Kräuterwissen“ erfahren möchtest, dann bist du beim FNL genau richtig.
Wer kann Mitglied im FNL werden?
Mitglied im FNL kann jede Person ab dem 16. Lebensjahr – unabhängig von Geschlecht, Alter, des Standes, der Herkunft, politischen oder konfessionellen Zugehörigkeit – werden.
Wie kann man sich als Mitglied anmelden und was kostet die Jahresmitgliedschaft?
Die Aufnahme der Mitgliedschaft erfolgt durch Zusendung der Anmeldekarte per Post oder über eine Online-Anmeldung – hier.
Nach Einzahlung der Jahresmitgliedschaftsgebühr von € 32,– für Österreich bzw. € 40,– für Mitgliedschaften in den übrigen EU-Staaten sowie der Schweiz und Liechtenstein erhalten alle unsere Mitglieder folgende Leistungen:
- Zusendung der Vereinszeitschrift „Gesundheitsbote“ (6 x pro Jahr im 2-monatigen Rhythmus)
- Zusendung sämtlicher Veranstaltungsinfos & Tipps für die jeweilige Region per Newsletter-Versand
- Vergünstigte Preise für FNL Veranstaltungen und alle FNL Aus- und Weiterbildungen
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Melde dich gleich an!
Als FNL Mitglied erhältst du:
6-malige Zusendung der Mitgliederzeitung „Gesundheitsbote“ pro Jahr
Ermäßigte Eintrittspreise zu FNL Veranstaltungen
Sämtliche Informationen zu den FNL Aktivitäten in Ihrer Region
Überweisungsinformationen
Nach Anmeldung senden wir dir alle Unterlagen zur FNL Mitgliedschaft, sowie deine Mitgliedsnummer zu. Wir bitten, nach Erhalt der Unterlagen – spätestens aber bis 1 Monat nach Anmeldung – um Überweisung der Jahresmitgliedsbeiträge (siehe oben) an nachfolgendes Konto:
Raiffeisenbank St. Veit an der Glan
IBAN: AT22 3947 5000 0003 2540
BIC: RZKTAT2K475
Bitte im Verwendungszweck unbedingt NAME, SOWIE RECHNUNGSNUMMER ODER MITGLIEDSNUMMER angeben, da andernfalls eine Zuordnung nicht möglich ist. Alternativ kannst du den Mitgliedsbeitrag natürlich auch per Einzugsermächtigung durchführen lassen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende (spätestens zum 31. Dezember) in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) möglich.